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Ratenkredite

Dauerhaft niedriger Zinsen für Ihr Vorhaben

Eine unabhängige Vorauswahl führt schneller zum Ziel

 
Ein Ratenkredit kann für unterschiedliche Zwecke bzw. Verwendungsmöglichkeiten aufgenommen werden. Ratenkredite sind i.d. Regel bis zu einem Betrag von 50 TEUR (in Einzelfällen auch mehr) und einer Laufzeit von 12 bis zu 120 Monaten zu bekommen. Ratenkredite dienen oftmals der schnellen Geldschaffung, um sich einen beliebigen Wunsch zu erfüllen.
 

Ratenkredite werden oftmals zu folgenden Zwecken aufgenommen:
  • Umschuldung bestehender Kredite
  • Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten (z.B. Dispo)
  • Als Autokredit
  • Zur Finanzierung eines Urlaubs
  • Für eine neue Wohnungseinrichtung
  • Und vieles mehr!
 
Da der übliche Aufnahmezweck dem Konsum dient, wird sehr häufig auch von Konsumkrediten gesprochen. Nicht selten wird ein Ratenkredit aber auch für die Renovierung und Modernisierung einer Wohnung oder eines Hauses aufgenommen. Gerade dann, wenn eine langfristige und grundbuchlich abgesicherte Immobilienfinanzierung nicht Kreditberatungdarstellbar oder nicht gewünscht ist.
 
 
Ratenhöhe und Laufzeit
Die Ratenhöhe und die Laufzeit des Kredites kann der Kreditnehmer weitestgehend selbst bestimmen. Diese Flexibilität ist vorteilhaft, da der Kredit so den persönlichen Einkommensverhältnissen des Kreditnehmers angepasst werden kann. Hat jemand beispielsweise ein gutes Einkommen und möchte den Kredit kurzfristig zurückzahlen, so kann er beispielsweise eine geringe Laufzeit mit entsprechend höhen Raten wählen.
 
Grundsätzlich gilt: Kurze Laufzeit hohe Ratenzahlungen, lange Laufzeit niedrige Kreditraten.
 
Ratenkredite sind daher standardisierte Kredite (oder auch Privatkredit und Anschaffungskredite genannt), die meistens zur Finanzierung von privaten Konsumgütern aufgenommen werden. Meistens werden die Kredite ausschließlich nach dem Einkommen des Antragstellers vergeben. Oftmals kann aber auch eine zusätzliche Besicherung verlangt werden. So kann beispielsweise bei einer Autofinanzierung die Besicherung über den Kfz-Brief erfolgen.
 
Zum Schutz vor Forderungsausfällen kann auch eine Restschuldversicherung abgeschlossen werden, die wahlweise in folgenden Fällen eintritt: Bei Tod des Kreditnehmers, bei einer eintreten Berufsunfähigkeit oder dann, wenn der Kreditnehmer unverschuldet arbeitslos wird.

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